Bis zu 3.000 Euro Strafe nach Dubrovnik-Urlaub: Polnische Touristen sind empört
Von Kroatien News Redaktion·21. Oktober 2026 um 13:39

Wer Dubrovnik mit dem Auto besucht, kann nach der Rückkehr eine teure Überraschung erleben. Mehrere polnische Urlauber berichten von hohen Zahlungsforderungen wegen unerlaubter Einfahrten in die Sonderverkehrszone rund um die historische Altstadt. Ein Betroffener soll zwei Forderungen über jeweils 1.500 Euro erhalten haben. Insgesamt geht es um 3.000 Euro – teilweise mehr als ein Jahr nach der Reise.
Der Fall sorgt derzeit in Polen für Aufsehen und wirft Fragen zur Verständlichkeit der Verkehrsregeln, zur Höhe der Forderungen und zum Umgang mit ausländischen Urlaubern auf. Für Reisende aus Deutschland ist die Angelegenheit ebenfalls relevant, denn die Zufahrtsbeschränkungen gelten unabhängig von der Herkunft der Besucher.
Zwei Einfahrten, zwei hohe Forderungen
Auslöser der aktuellen Debatte ist der Bericht eines polnischen Touristen, der sich an das kroatische Nachrichtenportal Index gewandt hat. Nach seiner Darstellung erhielt er wegen zweier Einfahrten in die gesperrte Zone jeweils eine Zahlungsforderung über 1.500 Euro. Zusammen belaufen sich die Forderungen auf 3.000 Euro.
Besonders ärgert ihn, dass die Schreiben nach eigenen Angaben erst mehr als ein Jahr nach seinem Urlaub eintrafen. Zudem beklagt er Schwierigkeiten bei der Kommunikation mit den von der Stadt beauftragten Anwaltskanzleien. Er hält die Sanktionen für unverhältnismäßig und kritisiert, dass Urlauber seiner Ansicht nach nicht ausreichend erkennen könnten, welche Voraussetzungen für eine erlaubte Einfahrt erfüllt sein müssen.
Auch polnische Medien wie Onet, Fakt, Rzeczpospolita und Interia berichten über den Fall und weitere Beschwerden von Autofahrern.
Dabei ist wichtig, zwischen den Schilderungen der Betroffenen und den geltenden Bußgeldregelungen zu unterscheiden: Die genannten 1.500 Euro sind nicht der reguläre Bußgeldsatz für jeden privaten Autofahrer. Je nach Fahrzeughalter, Verantwortlichkeit und zusätzlichen Verfahrenskosten können jedoch deutlich höhere Gesamtforderungen entstehen.
Warum Dubrovnik die Zufahrt zur Altstadt beschränkt
Dubrovnik gehört zu den bekanntesten Reisezielen Kroatiens. Gerade in der Hauptsaison treffen rund um die historische Altstadt zahlreiche Reisebusse, Taxis, Mietwagen und private Pkw aufeinander. Die engen Straßen und die große Zahl an Besuchern führen zu erheblichen Verkehrsproblemen.
Um den Verkehr einzudämmen und das geschützte historische Stadtgebiet zu entlasten, führte die Stadt am 2. Juni 2025 eine Sonderverkehrszone ein. Sie umfasst nicht nur die unmittelbare Altstadt innerhalb der Stadtmauern, sondern auch größere Bereiche der Zufahrtsstraßen und des umliegenden Gebiets.
Die Grenzen der Zone erstrecken sich unter anderem vom Bereich Ilijina glavica über die Zagrebačka-Straße bis nach Viktorija sowie von Pile bis Boninovo.
Die Zufahrt ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. An den Einfahrten weisen Verkehrsschilder, Ampeln und digitale Anzeigen auf die geltenden Beschränkungen hin. Kameras erfassen automatisch die Kennzeichen der Fahrzeuge. Wer ohne die erforderliche Berechtigung einfährt, riskiert eine Geldstrafe – auch dann, wenn er die Zone nur kurz durchquert.
Diese Bußgelder sieht die Regelung vor
Die regulären Sanktionen unterscheiden sich danach, wer für den Verstoß verantwortlich ist. Nach den von Index genannten Beträgen gelten folgende Bußgelder:
- 260 Euro für eine natürliche Person, die mit einem privaten Pkw unerlaubt einfährt.
- 660 Euro für Gewerbetreibende und Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben.
- 1.320 Euro für juristische Personen, beispielsweise Unternehmen.
- Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen weitere 260 Euro für die verantwortliche Person eines Unternehmens anfallen.
Jede unerlaubte Einfahrt kann als eigenständiger Verstoß gewertet werden. Wer mehrmals in die Zone fährt, muss deshalb mit mehreren Sanktionen rechnen.
Hinzu kommen gegebenenfalls Verfahrens- und weitere Kosten. Dadurch können die tatsächlichen Zahlungsforderungen deutlich über dem regulären Bußgeld für einen privaten Autofahrer liegen.
Mietwagen können zum besonders teuren Problem werden
Für Urlauber, die Dubrovnik mit einem Mietwagen besuchen, ist die Situation besonders kompliziert. Wird ein Verstoß festgestellt, richtet sich der Bescheid zunächst häufig an das Mietwagenunternehmen als Fahrzeughalter.
Für Unternehmen gelten deutlich höhere Bußgelder als für Privatpersonen. Nach Angaben des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland können Forderungen im Zusammenhang mit solchen Verstößen bei Mietwagen mehr als 1.600 Euro erreichen.
Die Mietwagenfirma kann den Betrag anschließend an den Kunden weiterreichen. Für den Urlauber entsteht dadurch das Risiko, dass er mit einer wesentlich höheren Forderung konfrontiert wird, als er aufgrund des regulären Bußgeldsatzes für private Autofahrer erwartet hätte.
Das Europäische Verbraucherzentrum weist zudem darauf hin, dass die Frist für eine mögliche Reduzierung des Bußgeldes bereits abgelaufen sein kann, wenn der Bescheid über das Mietwagenunternehmen beim tatsächlichen Fahrer eintrifft.
Im Mai 2026 beschloss der Stadtrat von Dubrovnik außerdem eine besondere Regelung für bestimmte Verstöße mit Mietwagen. Unter festgelegten Voraussetzungen können niedrigere Sanktionen zur Anwendung kommen, wenn der tatsächliche Nutzer des Fahrzeugs bekannt ist. Welche Regelung im Einzelfall greift, hängt jedoch von den konkreten Umständen ab.
Auch deutsche Urlauber sollten besonders vorsichtig sein
Die aktuellen Berichte aus Polen sind auch für deutsche Urlauber ein Warnsignal. Wer die Stadt mit dem eigenen Auto oder einem Mietwagen besucht, sollte sich nicht allein auf sein Navigationsgerät verlassen. Die Routenführung berücksichtigt die Zufahrtsbeschränkungen möglicherweise nicht zuverlässig.
Die Stadt empfiehlt grundsätzlich, außerhalb der beschränkten Zone zu parken und den restlichen Weg zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen.
Eine Einfahrt kann unter anderem dann zulässig sein, wenn bestimmte Voraussetzungen bei der Unterkunft oder einer vorab gebuchten Parkmöglichkeit erfüllt sind. Dabei muss das Kennzeichen entsprechend registriert werden. Wer beispielsweise eine Unterkunft mit Parkplatz innerhalb der Zone gebucht hat, sollte vor der Anreise ausdrücklich klären, ob und wann der Gastgeber die erforderliche Registrierung vornimmt.
Auch eine kurze Fahrt zum Ausladen von Gepäck ist nicht automatisch erlaubt. Entscheidend sind die geltenden Zufahrtsbedingungen und eine gegebenenfalls erforderliche Genehmigung.
Was tun, wenn ein Bußgeldbescheid eintrifft?
Wer nach einer Reise nach Dubrovnik eine Zahlungsaufforderung erhält, sollte zunächst prüfen, welcher Verstoß konkret vorgeworfen wird, wann die Einfahrt stattgefunden haben soll und wer als verantwortliche Person oder Fahrzeughalter genannt ist.
Bei einem Mietwagen ist es besonders wichtig, zwischen dem eigentlichen Bußgeld, möglichen zusätzlichen Verfahrenskosten und Gebühren des Vermieters zu unterscheiden. Wer Zweifel an der Forderung hat, sollte die Unterlagen sorgfältig prüfen und sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen. Fristen sollten dabei unbedingt beachtet werden.
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland weist darauf hin, dass kroatische Geldbußen grundsätzlich auch in Deutschland vollstreckt werden können. Ein Bescheid sollte deshalb nicht einfach ignoriert werden.
Stadt verteidigt Verkehrskonzept – Kritik an der Umsetzung bleibt
Dubrovnik verfolgt mit der Sonderverkehrszone das Ziel, den Verkehr rund um die historische Altstadt zu reduzieren und das kulturelle Erbe zu schützen. Angesichts des hohen Besucheraufkommens ist die Begrenzung des Autoverkehrs nachvollziehbar.
Der aktuelle Streit zeigt jedoch, wie wichtig klare Informationen und ein nachvollziehbares Verfahren sind. Wenn Zahlungsforderungen erst lange nach einer Reise eintreffen und bei Mietwagen besonders hohe Beträge entstehen, kann das bei Urlaubern für erheblichen Ärger sorgen.
Das kroatische Nachrichtenportal Index hat die Stadt Dubrovnik zu den hohen Forderungen, der Durchsetzung der Sanktionen und den Beschwerden ausländischer Touristen um eine Stellungnahme gebeten. Eine Antwort lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts noch nicht vor.
Für Kroatien bleibt damit die Frage, wie sich ein wirksamer Schutz der historischen Altstadt mit verständlichen Regeln und einem fairen Umgang mit Besuchern verbinden lässt.
Foto: KI Symbolbild



