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Lichtpflicht in Kroatien ab 1. November: Autofahrer riskieren 30 Euro Strafe

Von Kroatien News Redaktion·30. Oktober 2026 um 10:46

Lichtpflicht in Kroatien ab 1. November: Autofahrer riskieren 30 Euro Strafe

Wer im November mit dem Auto in Kroatien unterwegs ist, muss auch bei Sonnenschein das Licht einschalten. Vom 1. November 2026 bis zum 31. März 2027 gilt wieder die saisonale Lichtpflicht. Wer ohne vorgeschriebene Beleuchtung fährt, muss mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen.

Autofahrer in Kroatien müssen sich auf eine wichtige Verkehrsregel einstellen: Ab Sonntag, dem 1. November 2026, ist das Fahren mit eingeschaltetem Licht auch tagsüber wieder verpflichtend. Die Regel gilt auf allen Straßen und unabhängig davon, ob die Sonne scheint oder der Himmel bewölkt ist.

Die kroatische Polizei hat die Verkehrsteilnehmer bereits auf die Vorschrift hingewiesen. Grundlage ist Artikel 102 des kroatischen Straßenverkehrssicherheitsgesetzes. Die Regelung gilt sowohl für Einheimische als auch für Urlauber und ausländische Reisende.

Tagfahrlicht oder Abblendlicht – was ist vorgeschrieben?

Zwischen dem 1. November und dem 31. März müssen Kraftfahrzeuge während der Fahrt am Tag entweder mit Tagfahrlicht oder mit Abblendlicht unterwegs sein.

Wer ohne die vorgeschriebene Beleuchtung fährt, riskiert eine Geldstrafe von 30 Euro.

Besonders bei älteren Fahrzeugen sollte geprüft werden, ob das Licht tatsächlich eingeschaltet ist. Bei modernen Autos aktiviert sich das Tagfahrlicht häufig automatisch beim Starten des Motors. Darauf sollte man sich jedoch nicht blind verlassen.

Achtung: Tagfahrlicht reicht bei schlechter Sicht nicht immer aus

Autofahrer sollten beachten, dass Tagfahrlicht nicht automatisch bedeutet, dass auch die Rückleuchten eingeschaltet sind. Bei Dunkelheit, Dämmerung, Nebel, starkem Regen oder anderen Situationen mit eingeschränkter Sicht muss die vorgeschriebene Beleuchtung für diese Bedingungen verwendet werden.

Wer nachts oder bei eingeschränkter Sicht ohne die gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtung unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen.

Ein kurzer Blick auf den Lichtschalter und die Fahrzeugbeleuchtung kann deshalb helfen, unnötige Strafen zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

Für Motorräder und Mopeds gilt die Pflicht das ganze Jahr

Eine Besonderheit betrifft Motorrad- und Mopedfahrer. Für sie gilt die Lichtpflicht auch tagsüber ganzjährig. Sie müssen während der Fahrt mit eingeschaltetem Abblendlicht unterwegs sein.

Wer gegen diese Vorschrift verstößt, riskiert ebenfalls eine Geldstrafe von 30 Euro.

Auch Fahrradfahrer und Nutzer persönlicher Fortbewegungsmittel wie E-Scooter müssen auf die Beleuchtung achten. Bei Nacht sowie tagsüber bei eingeschränkter Sicht sind vorne ein weißes und hinten ein rotes Licht vorgeschrieben. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 60 Euro.


Auch Kroatien-Urlauber müssen die Vorschriften beachten

Die saisonale Lichtpflicht betrifft nicht nur kroatische Autofahrer. Auch Urlauber und Reisende aus Deutschland, Österreich und anderen Ländern müssen sich an die kroatischen Verkehrsregeln halten.

Wer in den kommenden Monaten mit dem eigenen Auto oder einem Mietwagen unterwegs ist, sollte daher vor Fahrtantritt die Beleuchtung kontrollieren. Besonders bei Fahrzeugen mit automatischer Lichtsteuerung lohnt sich ein Blick darauf, ob bei den jeweiligen Lichtverhältnissen auch die Rückleuchten eingeschaltet sind.

Fazit: Ab dem 1. November gilt in Kroatien wieder die Lichtpflicht am Tag. Bis einschließlich 31. März 2027 müssen Autos mit Tagfahrlicht oder Abblendlicht fahren. Wer die Vorschrift missachtet, riskiert 30 Euro Strafe. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht gelten weitergehende Beleuchtungspflichten.

Foto: KI Symbolbild


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