Müllskandal in Kroatien: USKOK weitet Ermittlungen aus – Festnahmen gemeldet
Von Kroatien News Redaktion·09. Oktober 2026 um 09:17

Der Skandal um illegal abgelagerten Abfall in Kroatien weitet sich aus. Die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft USKOK hat ihre Ermittlungen auf weitere Personen und ein Unternehmen ausgedehnt. Am Freitag, dem 9. Oktober, wurden zudem mehrere Festnahmen gemeldet. Im Zentrum stehen mutmaßlich illegale Geschäfte mit Kunststoff- und anderen Abfällen sowie Ablagerungen an mehreren Standorten in Kroatien.
Der Fall sorgt seit Monaten für Aufsehen. Im Mittelpunkt stehen Abfallmengen, die nach dem Verdacht der Ermittler nicht ordnungsgemäß behandelt, gelagert oder entsorgt wurden. Betroffen sind unter anderem Gospić und Benkovac. Die Ermittlungen reichen jedoch deutlich weiter und umfassen mutmaßliche Verbindungen zwischen mehreren Personen und Unternehmen.
Weitere Personen und Unternehmen im Visier
Nach Berichten kroatischer Medien richtet sich die ausgeweitete Untersuchung unter anderem gegen Paško Dodić sowie gegen Željko Teufel, ein Mitglied der Geschäftsführung des Entsorgungsunternehmens Cezar. Auch das Unternehmen selbst soll in das Verfahren einbezogen werden.
Nach bisherigen Medienberichten soll Cezar Kunststoffabfälle an Unternehmen aus dem Umfeld des Unternehmers Josip Šincek verkauft haben. Zudem soll das Unternehmen den Transport der Abfälle nach Benkovac bezahlt haben. Welche strafrechtliche Verantwortung den einzelnen Beteiligten zukommt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Am Freitag wurden Festnahmen in den Regionen Čakovec, Senj, Zagreb und Karlovac gemeldet. Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Straftaten gegen die Umwelt und einer möglichen kriminellen Vereinigung.
Abfälle aus dem Ausland nach Kroatien gebracht?
Im Zentrum der bisherigen Ermittlungen steht Josip Šincek. Nach Darstellung der Ermittler soll zwischen Anfang 2022 und Ende September 2024 ein System organisiert worden sein, durch das beteiligte Unternehmen einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil von mindestens rund 465.943 Euro erzielt haben sollen.
Dem Verdacht zufolge wurden Kunststoff- und gemischte Abfälle unter anderem aus Slowenien und Italien nach Kroatien gebracht. Hinzugekommen sein sollen medizinische und weitere Abfälle aus Kroatien. Ein Teil davon soll an verschiedenen Standorten, darunter Varaždin, Gospić, Benkovac und Senj, unsachgemäß gelagert oder vergraben worden sein.
Die Ermittler gehen davon aus, dass Verantwortliche teilweise gewusst haben sollen, dass erforderliche Genehmigungen fehlten oder zulässige Lagerkapazitäten bereits ausgeschöpft waren. Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass Unterlagen gefälscht und falsche Rechnungen verwendet wurden, um die tatsächlichen Vorgänge zu verschleiern und Steuerverpflichtungen zu verringern.
Gospić als einer der zentralen Schauplätze
Besonders viel Aufmerksamkeit erhielt der Fall durch die Entdeckung großer Mengen illegal abgelagerten Abfalls in Gospić. Der Fund löste erhebliche Besorgnis über mögliche Umweltfolgen aus. Die Behörden müssen klären, welche Stoffe genau abgelagert wurden, welche Gefahren für Boden und Wasser bestehen und welche Maßnahmen für eine sichere Beseitigung notwendig sind.
Doch Gospić ist nicht der einzige betroffene Ort. Auch an weiteren Standorten wurden Ablagerungen festgestellt, die nun im Rahmen der Ermittlungen eine Rolle spielen. Die Behörden untersuchen, wie die Abfälle transportiert wurden, welche Unternehmen beteiligt gewesen sein könnten und wer die Ablagerungen ermöglicht oder organisiert haben soll.
Ermittlungen noch nicht abgeschlossen
Die Ausweitung des Verfahrens zeigt, dass die Behörden möglichen weiteren Verbindungen zwischen Personen und Unternehmen nachgehen. Die neuen Festnahmen könnten zusätzliche Erkenntnisse darüber liefern, wie die mutmaßlichen Geschäfte organisiert wurden und wer dafür verantwortlich gewesen sein könnte.
Für Kroatien ist der Fall auch deshalb von Bedeutung, weil er grundlegende Fragen zur Kontrolle der Abfallwirtschaft aufwirft: Wie konnten große Mengen Abfall über längere Zeit an verschiedenen Orten gelagert werden? Wurden Kontrollen und Genehmigungsverfahren umgangen? Und wer muss letztlich für die Beseitigung der Ablagerungen aufkommen?
Wichtig bleibt die rechtliche Einordnung: Bei den genannten Vorwürfen handelt es sich um den Ermittlungsstand der Behörden. Festnahmen und die Ausweitung einer Untersuchung sind keine Schuldfeststellung. Für alle Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Foto: KI-generiertes Symbolbild



