
Der Verband der Familien von Kindern mit Entwicklungsstörungen und Menschen mit Behinderungen „Sjena“ berichtete, dass das Verfassungsgericht auf der Grundlage des von ihm eingeleiteten Verfassungsprüfungsverfahrens die diskriminierenden und einschränkenden Bestimmungen des Gesetzes über die persönliche Assistenz aufgehoben hat.