
Am Freitag änderte das kroatische Parlament das Ausländergesetz. Demnach müssen ausländische Staatsbürger, die in Kroatien wohnen und arbeiten, innerhalb eines Jahres eine Prüfung in kroatischer Sprache und lateinischer Schrift auf dem Niveau A1.1 ablegen, um ihre Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis verlängern zu können.