Änderungen des Ausländergesetzes führen das obligatorische Erlernen der kroatischen Sprache ein.

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Die Regierung hat im Rahmen der parlamentarischen Geschäftsordnung Änderungsanträge zum Ausländergesetz eingereicht, die eine Verpflichtung für ausländische Arbeitnehmer einführen, die kroatische Sprache zu erlernen und eine Prüfung darin abzulegen, um ihre Arbeitserlaubnis verlängern zu können, und ihnen außerdem einen leichteren Arbeitgeberwechsel ermöglichen.


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