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20 Euro für die Einreise nach Kroatien? Was Reisende aus Bosnien und Herzegowina künftig wissen müssen

Von Kroatien News Redaktion·11. September 2026 um 20:58

20 Euro für die Einreise nach Kroatien? Was Reisende aus Bosnien und Herzegowina künftig wissen müssen

Für viele Menschen aus Bosnien und Herzegowina gehört die Fahrt nach Kroatien längst zum Alltag. Familien besuchen Verwandte auf der anderen Seite der Grenze, Menschen fahren zum Einkaufen, zur Arbeit oder in den Urlaub an die Adriaküste. Für andere ist Kroatien das erste EU-Land auf dem Weg weiter nach Slowenien, Österreich, Deutschland oder Italien. Umso wichtiger ist eine neue Regelung, auf die sich Reisende einstellen müssen: Mit der Einführung des europäischen ETIAS-Systems wird für viele Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina künftig eine elektronische Reisegenehmigung erforderlich sein.

Dabei ist eine Unterscheidung besonders wichtig: Nicht jeder Mensch, der in Bosnien und Herzegowina lebt, ist von der neuen Regelung betroffen. Viele Menschen aus Bosnien und Herzegowina besitzen auch die kroatische Staatsbürgerschaft. Wer einen gültigen kroatischen Pass beziehungsweise die kroatische Staatsangehörigkeit besitzt, reist als EU-Bürger und benötigt für die Einreise nach Kroatien keine ETIAS-Genehmigung. Entscheidend ist also nicht der Wohnort, sondern die Staatsangehörigkeit.

Für bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige ohne EU-Staatsangehörigkeit sieht die Situation anders aus. Sie können grundsätzlich weiterhin visumfrei für kurze Aufenthalte nach Kroatien reisen, müssen künftig aber vor der Reise eine elektronische Genehmigung beantragen. Das neue System trägt den Namen ETIAS – European Travel Information and Authorisation System – und soll im letzten Quartal 2026 in Betrieb gehen. Ein konkreter Starttermin steht derzeit noch nicht fest.

Die 20 Euro fallen nicht bei jeder Einreise an

Besonders für Menschen, die regelmäßig zwischen Bosnien und Herzegowina und Kroatien unterwegs sind, dürfte zunächst die angekündigte Gebühr von Interesse sein. Sie beträgt künftig 20 Euro pro ETIAS-Antrag.

Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine Gebühr für jede einzelne Einreise nach Kroatien. Eine erteilte ETIAS-Genehmigung gilt grundsätzlich drei Jahre lang oder bis zum Ablauf des Reisepasses, mit dem der Antrag gestellt wurde – je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Wer innerhalb dieser Zeit mehrfach nach Kroatien reist, muss den Antrag deshalb nicht vor jeder Fahrt erneut stellen und bezahlen.

Auch Minderjährige unter 18 Jahren und Menschen über 70 Jahren sind von der Gebühr befreit. Für bestimmte Familienangehörige von EU-Bürgern gelten ebenfalls besondere Ausnahmen.

Für eine Familie aus Bosnien und Herzegowina kann die neue Regelung damit sehr unterschiedlich ausfallen. Hat beispielsweise ein Elternteil die kroatische Staatsbürgerschaft, während ein anderes Familienmitglied ausschließlich bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger ist, gelten für beide unterschiedliche Regeln. Der kroatische Staatsbürger benötigt kein ETIAS, der andere Reisende kann dagegen unter die neue Verpflichtung fallen.

Kroatien bleibt ohne Visum erreichbar

Trotz der neuen Formalität handelt es sich nicht um die Einführung einer klassischen Visumpflicht. Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bleiben für die betreffenden Staatsangehörigen grundsätzlich weiterhin visumfrei möglich.

Das bedeutet: Wer beispielsweise aus Mostar oder Čapljina nach Kroatien fährt, um Verwandte zu besuchen, einen Urlaub an der Adriaküste zu verbringen oder anschließend weiter nach Slowenien, Österreich oder Deutschland zu reisen, braucht grundsätzlich weiterhin kein Visum. Neu ist lediglich die elektronische Vorabgenehmigung.

Der Antrag wird online gestellt. Dabei müssen unter anderem persönliche Daten und Angaben aus dem Reisepass übermittelt werden. Hinzu kommen Fragen, die der europäischen Vorabprüfung dienen. Die EU verfolgt mit ETIAS vor allem das Ziel, Informationen über Reisende bereits vor deren Ankunft zu prüfen und damit die Sicherheit an den Außengrenzen zu erhöhen.

Für Menschen, die nur gelegentlich nach Kroatien reisen, dürfte dies vor allem eine zusätzliche Formalität darstellen. Für diejenigen, die mehrmals im Jahr die Grenze überqueren, ist die langfristige Gültigkeit der Genehmigung dagegen ein wichtiger Punkt.

Für Herzegowina ist Kroatien kein gewöhnliches Nachbarland

Die Bedeutung der neuen Regelung wird besonders deutlich, wenn man die Verflechtungen zwischen Herzegowina und Kroatien betrachtet.

Für viele Menschen in der Herzegowina ist Kroatien weit mehr als ein benachbartes EU-Mitglied. Familien leben auf beiden Seiten der Grenze, Verwandtschaftsbesuche gehören zum Alltag und die kroatische Adriaküste ist für viele Menschen aus Mostar, Ljubuški, Čitluk, Čapljina und den umliegenden Gemeinden das nächstgelegene Meer und damit ein besonders naheliegendes Urlaubsziel.

Auch wirtschaftlich bestehen enge Verbindungen. Menschen fahren zum Einkaufen nach Kroatien, arbeiten dort oder nutzen die Straßen durch Kroatien als wichtigste Verbindung Richtung Mitteleuropa. Für viele beginnt die Beziehung zur Europäischen Union deshalb nicht am Flughafen und auch nicht irgendwo weit entfernt, sondern ganz konkret an einem kroatischen Grenzübergang.

Gerade für diese Menschen ist es ein Unterschied, ob eine neue europäische Regelung nur internationale Touristen betrifft oder ob sie den alltäglichen Grenzverkehr zwischen zwei eng miteinander verbundenen Regionen verändert.

Eine weitere Veränderung an der Grenze

ETIAS ist dabei nicht die einzige Neuerung, auf die sich Reisende aus Bosnien und Herzegowina einstellen müssen. Gleichzeitig wird an den Außengrenzen der Europäischen Union das Entry/Exit System, kurz EES, eingeführt.

Das System soll die Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen digital erfassen. Dabei werden unter anderem biometrische Daten verwendet. Die klassische Grenzkontrolle wird damit zunehmend durch digitale Verfahren ergänzt.

Für Kroatien ist das besonders relevant. Die Grenze zu Bosnien und Herzegowina gehört zu den wichtigen Außengrenzen der Europäischen Union und ist insbesondere während der Sommermonate stark frequentiert. Lange Warteschlangen an den Grenzübergängen sind für viele Menschen in der Region bereits heute ein bekanntes Problem.

Die kroatischen Behörden bereiten sich deshalb auf die neuen Verfahren vor. Innenminister Davor Božinović erklärte, Kroatien sei auf die Einführung der neuen Systeme vorbereitet und habe verschiedene Szenarien für die Grenzabfertigung berücksichtigt.

Ob die Digitalisierung langfristig tatsächlich zu schnelleren Kontrollen führt, wird sich allerdings erst in der Praxis zeigen. Gerade während der Übergangsphase können neue technische Abläufe zunächst auch zusätzliche Wartezeiten verursachen.

Was Reisende aus Bosnien und Herzegowina beachten sollten

Für Menschen mit ausschließlich bosnisch-herzegowinischer Staatsangehörigkeit wird es deshalb künftig wichtig sein, sich vor einer Reise nach Kroatien über den aktuellen Stand der ETIAS-Einführung zu informieren und die Genehmigung rechtzeitig vor der Abfahrt zu beantragen.


Dabei sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass der verwendete Reisepass gültig ist. Die ETIAS-Genehmigung ist an den Pass gekoppelt, mit dem der Antrag gestellt wurde. Wird dieser Pass vor Ablauf der grundsätzlich möglichen dreijährigen Gültigkeit erneuert, kann deshalb auch eine neue Reisegenehmigung erforderlich werden.

Wer dagegen die kroatische Staatsangehörigkeit besitzt, muss diesen zusätzlichen Schritt nicht durchführen. Für Kroaten aus Bosnien und Herzegowina ändert ETIAS an der Einreise nach Kroatien nichts. Sie reisen als EU-Bürger und sind von der ETIAS-Pflicht ausgenommen.

Ein weiterer Punkt dürfte in der Praxis ebenfalls wichtig werden: Mit der Einführung des Systems ist damit zu rechnen, dass private Anbieter ihre Hilfe bei der Antragstellung anbieten. Reisende sollten deshalb darauf achten, den Antrag über die offiziellen europäischen Kanäle zu stellen. Die offizielle ETIAS-Gebühr beträgt 20 Euro; zusätzliche Beträge können Gebühren privater Vermittler sein.

Die Grenze wird digitaler – die Verbindung bleibt

Für die Menschen zwischen Bosnien und Herzegowina und Kroatien ist ETIAS damit vor allem eines: eine weitere Veränderung des bisherigen Grenzalltags.

Die Grenze wird digitaler. Ein Teil der Kontrolle beginnt künftig bereits vor der eigentlichen Reise. Für Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina, die keinen EU-Pass besitzen, kommt mit ETIAS eine zusätzliche Formalität hinzu. Für Menschen mit kroatischer Staatsangehörigkeit bleibt dagegen alles beim Alten.

Die neue Regelung wird die enge Verbindung zwischen Herzegowina und Kroatien nicht verändern. Familien werden weiterhin über die Grenze fahren, Urlauber werden an die Adria reisen, Geschäftsleute werden unterwegs sein und Kroatien wird für viele Menschen aus Bosnien und Herzegowina weiterhin das wichtigste Tor in die Europäische Union bleiben.

Die 20 Euro sind deshalb nicht der Preis für jede Fahrt nach Kroatien. Sie sind vielmehr die Gebühr für eine elektronische Reisegenehmigung, die mehrere Jahre gelten kann – und für viele Menschen in Bosnien und Herzegowina künftig zu einem neuen Bestandteil ihres gewohnten Weges über die kroatische Grenze werden dürfte.

Foto: Vijesti.ba


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