
Nachdem der parlamentarische Verfassungsausschuss am Freitag die Anhörung von 62 Kandidaten für das Amt des Verfassungsgerichtshofs abgeschlossen hatte, gaben die Vertreter der Regierungspartei und der Opposition eine gegenseitige Einigung über zehn Namen bekannt, wobei die Auswahlkriterien Erfahrung, Integrität und Ansehen in der Öffentlichkeit waren und das Fehlen von Kontroversen.








