
Am Donnerstag legte die Regierung dem Parlament Änderungsanträge zum Verbraucherschutzgesetz vor, die unter anderem eine Funktion zur einseitigen Kündigung eines per Fernabsatz abgeschlossenen Vertrags, den sogenannten einseitigen Kündigungsknopf, einführen und auch schrittweise Preissenkungen beim Verkauf und der Reparatur von Waren nach Ablauf der Garantie ermöglichen.