
Die Nutzung von Mobiltelefonen soll demnächst an allen Grundschulen verboten werden, während Schülern der Sekundarstufe die Nutzung nur noch in den Pausen gestattet sein soll. Änderungen der Verordnung über pädagogische Maßnahmen wurden zur öffentlichen Konsultation freigegeben, die bis zum 7. Februar läuft. Gleichzeitig wurde – zur Freude der Hausärzte – die Beschränkung der zulässigen Entschuldigungen für schulische Fehlzeiten aufgehoben.