
Die Steuerverwaltung fordert die Bürger auf, bis Ende des Monats einen Antrag auf Befreiung von der Grundsteuer für das Jahr 2026 zu stellen, falls sich der Zweck oder die Fläche der Immobilie geändert hat.

Die Steuerverwaltung fordert die Bürger auf, bis Ende des Monats einen Antrag auf Befreiung von der Grundsteuer für das Jahr 2026 zu stellen, falls sich der Zweck oder die Fläche der Immobilie geändert hat.
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