
Das Verfassungsgericht der Republik Kroatien hat am Freitag der Berufung von Danijel Mijatović, einem Kandidaten der Partei Recht und Gerechtigkeit bei den Wahlen in Zadar, stattgegeben und den Stimmzettel für gültig erklärt, auf dem die Ordnungszahl der Parteiliste 7 durchgestrichen und nicht eingekreist war.








