Morddrohungen gegen Journalisten eines kroatischen Onlineportals: Sieben Monate Haft
Von Kroatien News Redaktion·16. September 2026 um 20:26

Das Amtsgericht Split hat einen 31-jährigen Mann wegen ernsthafter Morddrohungen gegen den Chefredakteur und einen Journalisten eines kroatischen Onlineportals schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, deren Vollstreckung für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Bei dem betroffenen Portal handelt es sich um Morski HR, ein kroatisches Nachrichtenportal mit Sitz in Split.
Zusätzlich muss der Verurteilte 925,50 Euro Verfahrenskosten bezahlen. Ein großer Teil dieser Summe entfällt auf das psychiatrische Gutachten, das während des Verfahrens erstellt wurde.
Der Fall zeigt, wie schnell aggressive Äußerungen gegen Journalisten die Grenze zu einer strafbaren Bedrohung überschreiten können.
Drohung nach einem kritisierten Artikel
Die Vorfälle gehen auf den 12. März 2022 zurück. Der Mann hatte sich damals über die Berichterstattung von Morski HR über den Absturz einer Drohne in Zagreb geärgert.
Von seinem privaten Facebook-Profil aus schrieb er auf dem offiziellen Profil des Nachrichtenportals eine Nachricht, in der er Journalisten mit dem Tod bedrohte.
Der Chefredakteur des Portals, Jurica Gašpar, erklärte später vor Gericht, die Nachricht habe bei ihm ernsthafte Angst um sein Leben ausgelöst.
Doch damit war die Auseinandersetzung nicht beendet. Zwei Tage nach der Anzeige kontaktierte der Mann Gašpar telefonisch. Dabei beschwerte er sich unter anderem darüber, dass die Polizei ihm Waffen abgenommen hatte. Anschließend setzte er seine provokanten und bedrohlichen Äußerungen in sozialen Netzwerken und unter Artikeln anderer Medien fort.
Auch unter einem Artikel der Slobodna Dalmacija, der über den Fall berichtete und ein Foto des Chefredakteurs zeigte, hinterließ er eine weitere Drohung.
Mann räumte Nachricht ein
Im Verfahren räumte der Angeklagte ein, die ursprüngliche Nachricht geschrieben zu haben. Er bestritt jedoch, tatsächlich die Absicht gehabt zu haben, jemanden zu töten.
Er erklärte, er habe die Nachricht aus Wut und in einem emotionalen Moment verfasst. Nach eigener Darstellung hätten ihn persönliche Frustrationen und die Vielzahl negativer Nachrichten während der Corona-Pandemie zusätzlich belastet.
Vor Gericht äußerte er Bedauern und erklärte, sich künftig von einem solchen Verhalten fernhalten zu wollen.
Gutachter stellten eingeschränkte Schuldfähigkeit fest
Ein psychiatrisches Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Mann nicht an einer schweren psychischen Erkrankung leidet.
Allerdings wurden unter anderem eine erhöhte Anspannung, Impulsivität und eine niedrige Frustrationstoleranz festgestellt. Zum Zeitpunkt der Drohung habe er sich in einem Zustand hoher emotionaler Erregung befunden und sei in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt gewesen.
Eine vollständige Schuldunfähigkeit lag nach Einschätzung der Gutachter jedoch nicht vor.
Das Gericht kam zudem zu dem Schluss, dass der Angeklagte bewusst gehandelt habe, um den Journalisten einzuschüchtern.
Bewährungsstrafe statt Haft
Bei der Festlegung des Strafmaßes berücksichtigte das Gericht mehrere Faktoren.
Als mildernde Umstände wurden unter anderem seine bisherige Straffreiheit und sein gezeigtes Bedauern berücksichtigt. Belastend wirkte sich dagegen aus, dass er auch nach der ursprünglichen Tat weitere provokante und bedrohliche Nachrichten verschickt hatte.
Das Gericht verhängte deshalb sieben Monate Freiheitsstrafe. Die Strafe muss allerdings nicht sofort angetreten werden. Sie wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Sollte der Verurteilte innerhalb dieses Zeitraums erneut eine Straftat begehen, kann die Bewährung widerrufen und die Freiheitsstrafe vollstreckt werden.
Richter sieht Signalwirkung
Der zuständige Richter betonte bei der Urteilsbegründung ausdrücklich die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der Entscheidung.
Eine solche Strafe solle nicht nur auf den konkreten Angeklagten wirken, sondern auch anderen möglichen Tätern deutlich machen, dass Drohungen gegen Journalisten nicht akzeptiert werden.
Damit verband das Gericht das Urteil ausdrücklich mit dem Schutz der Pressefreiheit und der persönlichen Sicherheit von Journalisten.
Bedrohungen gegen Journalisten bleiben ein ernstes Problem
Der Fall macht deutlich, dass die Auseinandersetzung mit Medienberichten nicht bei Kritik bleiben muss, wenn Drohungen ins Spiel kommen.
Journalisten können für ihre Berichterstattung kritisiert werden. Auch scharfe politische oder gesellschaftliche Auseinandersetzungen gehören zu einer freien Öffentlichkeit. Morddrohungen und gezielte Einschüchterungsversuche überschreiten jedoch eine andere Grenze.
Das Urteil des Amtsgerichts Split setzt deshalb ein deutliches rechtliches Signal: Wer Journalisten wegen ihrer beruflichen Tätigkeit mit Gewalt oder Tod bedroht, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Im konkreten Fall bleibt die verhängte Freiheitsstrafe zunächst zur Bewährung ausgesetzt. Der Verurteilte hat damit die Möglichkeit, die Strafe nicht antreten zu müssen – sofern er sich während der dreijährigen Bewährungszeit nichts Weiteres zuschulden kommen lässt.
Foto: Morski HR



