Wahlen 2026 in Bosnien und Herzegowina: Offizielle Kandidatenliste enthält auffälligen Schriftfehler
Von Kroatien News Redaktion·07. September 2026 um 12:05

Auf einer offiziellen Kandidatenliste für Bürger von Bosnien und Herzegowina, die aus dem Ausland wählen, geraten lateinische und kyrillische Schrift durcheinander. Ein kleiner Fehler – der dennoch viel über die komplizierte politische Ordnung des Landes erzählt.
Sarajevo. Manchmal sind es nicht die großen politischen Krisen, an denen sich der Zustand eines Staates ablesen lässt. Manchmal genügt ein einziges Dokument.
Auf der ersten Seite einer offiziellen Kandidatenliste für die Wahlen 2026 findet sich ein Fehler, der zunächst wie eine bloße Nachlässigkeit wirkt. Bei genauerem Hinsehen ist er jedoch bemerkenswert: In der lateinischen Fassung der Überschrift werden lateinische und kyrillische Buchstaben miteinander vermischt.
Dort steht:
„KANDIDATCKА ЛИСТА“
Korrekt auf Lateinisch müsste es heißen:
„KANDIDATSKA LISTA“
Der Fehler besteht dabei aus zwei Teilen. Im Wort „KANDIDATSKA“ ist das „C“ anstelle des „S“ gesetzt. Anschließend wird das gesamte Wort „ЛИСТА“ kyrillisch geschrieben. Die korrekte lateinische Schreibweise wäre „LISTA“.
Direkt darunter befindet sich die kyrillische Fassung:
„КАНДИДАТСКА ЛИСТА“
Diese ist korrekt.
Es handelt sich also nicht um einen einzelnen Buchstaben, der beim Druck zufällig vertauscht wurde. In einer ausdrücklich lateinischen Fassung sind vielmehr beide Schriftsysteme miteinander vermengt.
Das ist zunächst ein Fehler. Nicht mehr und nicht weniger.
Doch bei offiziellen Wahlunterlagen von Bosnien und Herzegowina lohnt sich ein genauerer Blick.
Zwei Schriften, drei Sprachen, ein Staat
Latein und Kyrillisch sind in Bosnien und Herzegowina keine bloßen Varianten der grafischen Darstellung. Beide Schriften gehören zur sprachlichen und gesellschaftlichen Realität des Landes.
Das Parlament von Bosnien und Herzegowina bezeichnet Bosnisch, Kroatisch und Serbisch als Amtssprachen und Lateinisch und Kyrillisch als die verwendeten Schriften.
Damit wird bereits ein Teil jener Besonderheit sichtbar, die den Staat bis heute prägt: Verschiedenheit ist hier nicht lediglich eine gesellschaftliche Tatsache. Sie ist in erheblichem Maße auch institutionell abgebildet.
Das hat historische und politische Gründe.
Die heutige staatliche Ordnung von Bosnien und Herzegowina geht wesentlich auf das Friedensabkommen von Dayton von 1995 zurück. Die dort vereinbarte Verfassungsordnung schuf einen Staat mit zwei Entitäten – der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Republika Srpska – sowie dem Sonderstatus des Distrikts Brčko.
Innerhalb der Föderation kommen zudem zehn Kantone hinzu, die über eigene Zuständigkeiten und Institutionen verfügen.
Das Ergebnis ist ein politisches System, das von außen häufig schwer verständlich erscheint. Kompetenzen sind auf verschiedene Ebenen verteilt, politische Repräsentation ist vielfach ausdifferenziert und Entscheidungen müssen immer wieder zwischen unterschiedlichen Interessen vermittelt werden.
Bosnien und Herzegowina ist damit ein Staat, dessen politische Architektur wesentlich auf einem Prinzip beruht: Unterschiedlichkeit soll nicht beseitigt, sondern institutionell ausgeglichen werden.
Und genau deshalb ist die kleine Panne auf dieser Kandidatenliste zumindest bemerkenswert.
Wenn die Unterschiede ineinanderlaufen
Dass eine offizielle Publikation sowohl lateinische als auch kyrillische Fassungen enthält, ist vollkommen normal.
Dass aber in der lateinischen Fassung plötzlich ein komplettes kyrillisches Wort auftaucht, ist es nicht.
Natürlich wäre es übertrieben, aus einem solchen Fehler unmittelbar auf ein grundsätzlich dysfunktionales Staatswesen zu schließen. Ein Fehler in einer Druckvorlage kann überall passieren. Er kann bei der Gestaltung, der Datenverarbeitung oder der Produktion entstanden sein.
Doch bei einem offiziellen Wahldokument stellt sich eine andere Frage: Wie sorgfältig werden solche Unterlagen kontrolliert, bevor sie an die Wähler verschickt werden?
Denn die Kandidatenlisten werden nicht als private Informationsbroschüren irgendeiner Organisation verteilt. Sie sind Bestandteil eines offiziellen Wahlverfahrens und werden von der Zentralen Wahlkommission Bosnien und Herzegowinas herausgegeben beziehungsweise zertifiziert.
Die CIK ist gerade dafür verantwortlich, die Durchführung der Wahlen organisatorisch abzusichern und die entsprechenden Wahlmaterialien bereitzustellen.
Ein Bürger, der ein solches Dokument in den Händen hält, darf deshalb davon ausgehen, dass zumindest die elementaren Bestandteile einer Kandidatenliste – Namen, Bezeichnungen und Schrift – überprüft worden sind.
Besonders relevant für Wähler im Ausland
Der Fehler bekommt zusätzlich deshalb Gewicht, weil die betreffende Kandidatenliste Teil der Unterlagen für Bürger von Bosnien und Herzegowina ist, die aus dem Ausland an der Wahl teilnehmen.
Nach Angaben der Zentralen Wahlkommission waren für die Wahlen 2026 insgesamt mehr als 48.000 Wähler außerhalb des Landes registriert. Der überwiegende Teil sollte seine Stimme per Post abgeben.
Für diese Menschen ist die Postsendung aus Bosnien und Herzegowina die unmittelbare Verbindung zum Wahlverfahren im Land.
Sie erhalten ihre Unterlagen, füllen sie aus und schicken sie zurück. Ein Besuch bei einem örtlichen Wahlamt ist für sie nicht möglich. Umso wichtiger ist, dass die zugesandten Dokumente eindeutig und fehlerfrei sind.
Der vorliegende Fehler macht die Kandidatenliste zwar nicht unverständlich. Niemand dürfte ernsthaft Schwierigkeiten haben zu erkennen, was mit „KANDIDATCKА ЛИСТА“ gemeint ist.
Aber Wahlunterlagen sollten einen anderen Anspruch erfüllen als ein hastig geschriebenes Dokument.
Ein kleiner Fehler in einem komplizierten System
Vielleicht ist genau das die interessanteste Perspektive auf diesen Vorgang.
Der Fehler beweist nichts über die Funktionsfähigkeit des Staates. Er beweist keinen Wahlbetrug, keine politische Manipulation und auch keine Absicht.
Aber er erinnert an eine grundlegende Besonderheit Bosnien und Herzegowinas: Dieses Land versucht, sehr unterschiedliche politische, sprachliche und gesellschaftliche Identitäten in einer gemeinsamen staatlichen Ordnung zusammenzuführen.
Das funktioniert zwangsläufig über Regeln, Zuständigkeiten und Kompromisse.
Lateinisch und Kyrillisch nebeneinander sind dabei kein Widerspruch. Sie sind Teil dieses Systems.
Der Widerspruch entsteht erst dort, wo die beiden Schriften, die eigentlich sauber nebeneinander stehen sollen, innerhalb derselben offiziellen Zeile miteinander verschmelzen.
Vielleicht ist es nur ein Flüchtigkeitsfehler.
Wahrscheinlich ist es das.
Doch gerade bei einem offiziellen Wahldokument ist eine Frage erlaubt:
Wer hat die endgültige Fassung kontrolliert, bevor sie an die Wähler verschickt wurde?
Und noch eine zweite:
Ist dieser Fehler ein Einzelfall – oder findet er sich in weiteren Wahlunterlagen für Bürger von Bosnien und Herzegowina im Ausland?
Darauf sollte die Zentrale Wahlkommission Bosnien und Herzegowinas eine klare Antwort geben.
Denn am Ende geht es nicht um die Frage, ob ein Wähler das Wort „LISTA“ trotz der falschen Schrift erkennen kann.
Es geht um etwas Grundsätzlicheres: Wie ernst nimmt ein Staat die Dokumente, mit denen er seinen Bürgern die Ausübung eines der wichtigsten politischen Rechte ermöglicht?
Ein falsch gesetztes Wort ist kein Staatsversagen.
Aber manchmal lohnt es sich, bei einem falsch gesetzten Wort genauer hinzusehen.
Foto: Kroatien News Leser



