
Die vorgeschlagenen Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes sehen vor, dass Fahrgäste vor dem Einsteigen in das Fahrzeug den Höchstpreis und die geplante Reiseroute einsehen können. Die Änderungen beziehen sich außerdem auf die Ausweitung der Überprüfung des guten Rufs des Fahrers.








