
Die Parlamentsvertreter der Mitte schlugen eine Reform der Wahl der Verfassungsrichter vor, wonach weiterhin fünf Richter vom Parlament, vier vom Präsidenten der Republik und vier vom Obersten Gerichtshof gewählt werden sollten, damit niemand allein das Verfassungsgericht kontrollieren könne, denn, so argumentierten sie, niemand sollte der alleinige Chef sein.