
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilte, dass das kroatische Verfassungsgericht bei der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des ehemaligen Premierministers und HDZ-Präsidenten Ivo Sanader unparteiisch war, nicht jedoch bei der Beschwerde seines Mitangeklagten in der Planinska-Affäre, Mladen Mlinarević.