
Der Untersuchungsrichter des Bezirksgerichts in Zagreb akzeptierte den Antrag von Uskok und ordnete eine einmonatige Haftstrafe für Josip Škorić, Zoran Škorić und Sanda Bajtl an, die der Arbeitsvermittlung sowie der Annahme und Gewährung von Bestechungsgeldern verdächtigt werden. Wegen möglicher Einflussnahme auf Zeugen wurde eine Haftstrafe angeordnet.