
Das Gesundheitsministerium hat Anweisungen für zusätzliche Arbeit für Beschäftigte im Gesundheitswesen ab dem neuen Jahr herausgegeben, die neue Kriterien für die Arbeit bei privaten Arbeitgebern in Abhängigkeit von den Wartelisten in den jeweiligen Einrichtungen einführen. Zusätzliche Arbeit wird nicht genehmigt, wenn die Wartezeit länger als 120 Tage ist.