
Das Verfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde der Stadt Zagreb gegen die Entscheidung der kroatischen Regierung, die Organisation des Empfangs der kroatischen Handballnationalmannschaft auf dem Ban-Jelačić-Platz Anfang Februar dieses Jahres zu übernehmen, abgewiesen. Es begründete dies damit, dass keine Voraussetzungen für eine inhaltliche Entscheidung vorlägen. Bürgermeister Tomislav Tomašević warnte, dass zentrale Fragen zur Gewaltenteilung und zur Rechtsstaatlichkeit weiterhin ungeklärt seien, und kündigte die Fortsetzung des Rechtsstreits an.