
Am Mittwoch präsentierte der Minister für Wissenschaft, Bildung und Jugend, Radovan Fuchs, Änderungen der Verordnung über die Kriterien für die Anordnung pädagogischer Maßnahmen. Diese verbieten die Nutzung von Mobiltelefonen während des gesamten Aufenthalts von Kindern in Grundschulen. Neu ist auch die Einbeziehung sozialer Dienste in bestimmten Fällen von Schulabwesenheit.