
Oberstaatsanwalt Ivan Turudić sagte nach Abschluss der außerordentlichen Überwachung der Arbeit der Bezirks- und Gemeindestaatsanwaltschaft in Šibenik, dass im Fall von Anna Dujić, gegen die der Bericht wegen Nötigung gegen einen Beamten abgelehnt wurde, keine Befangenheit festgestellt wurde.







