
Das Bauministerium gab am Dienstag bekannt, dass es gültige Genehmigungen für den Bau des kleinen Wasserkraftwerks Una-mlin in der Nähe der Quelle des Flusses Una nicht annullieren kann, es sei denn, im Strafverfahren wird festgestellt, dass „die besagten Taten als erlassen wurden.“ Folge einer Straftat.“







