Kroatische Rentner in Deutschland aufgepasst: Lebensbescheinigung bis 30. November einreichen
Von Kroatien News Redaktion·29. Oktober 2026 um 12:33

Wer eine kroatische Rente bezieht und in Deutschland lebt, sollte jetzt seine Post prüfen. Der kroatische Rentenversicherungsträger HZMO fordert einen Teil der Rentenempfänger auf, bis spätestens 30. November 2026 eine beglaubigte Lebensbescheinigung einzureichen. Wer das erforderliche Dokument trotz entsprechender Aufforderung nicht rechtzeitig vorlegt, riskiert eine Unterbrechung der Rentenzahlung.
Wichtige Nachricht für kroatische Rentnerinnen und Rentner in Deutschland: Der kroatische Rentenversicherungsträger Hrvatski zavod za mirovinsko osiguranje (HZMO) hat eine neue Mitteilung zur Lebensbescheinigung für das Jahr 2026 veröffentlicht.
Betroffen sind Rentenempfänger mit Wohnsitz in Deutschland, deren für die Rentenzahlung erforderliche Daten nicht elektronisch zwischen den zuständigen Stellen abgeglichen werden konnten. Die entsprechenden Formulare wurden am 14. Oktober 2026 per Post an die betroffenen Personen verschickt.
Die Frist zur Einreichung endet am 30. November 2026. Die Bescheinigung ist notwendig, damit die kroatische Rente weiterhin regulär ausgezahlt werden kann.
Wer muss die Lebensbescheinigung einreichen?
Wichtig ist: Die Regelung gilt nicht pauschal für alle kroatischen Rentner in Deutschland.
Nach Angaben des HZMO wurden die erforderlichen Daten bei einem Teil der Rentenempfänger bereits erfolgreich elektronisch abgeglichen. Diese Personen müssen für 2026 keine zusätzliche Lebensbescheinigung einreichen.
Die Pflicht betrifft diejenigen, bei denen dieser elektronische Datenabgleich nicht erfolgreich war. Sie haben das entsprechende Formular per Post erhalten und müssen es fristgerecht bearbeiten.
Wer eine solche Aufforderung erhalten hat, sollte sie deshalb nicht ignorieren. Wer unsicher ist, ob die eigene Rentenzahlung betroffen ist, sollte direkt beim HZMO nachfragen.
Was müssen Betroffene jetzt tun?
Wer das Formular erhalten hat, muss mehrere Schritte erledigen:
- Formular ausfüllen: Die Angaben in der Lebensbescheinigung müssen vollständig eingetragen werden.
- Unterschrift leisten: Das Dokument muss vom Rentenempfänger unterschrieben werden.
- Unterschrift beglaubigen lassen: Die Bescheinigung muss von einer zuständigen Stelle bestätigt werden.
- Rechtzeitig einreichen: Das vollständig ausgefüllte, unterschriebene und beglaubigte Dokument muss spätestens am 30. November 2026 beim HZMO eingehen.
Betroffene sollten ausreichend Zeit für die Beglaubigung und den Postversand einplanen, damit die Unterlagen rechtzeitig beim kroatischen Rentenversicherungsträger ankommen.
Warum verlangt Kroatien eine Lebensbescheinigung?
Mit der Lebensbescheinigung soll sichergestellt werden, dass Renten nicht irrtümlich weitergezahlt werden, wenn ein Rentenempfänger verstorben ist.
Bei vielen im Ausland lebenden Rentnern können die zuständigen Behörden die dafür erforderlichen Daten inzwischen elektronisch austauschen. Ist dieser Abgleich erfolgreich, entfällt die zusätzliche Bescheinigung.
Für Personen, deren Daten nicht auf diesem Weg bestätigt werden konnten, bleibt das Dokument jedoch erforderlich.
Was passiert, wenn die Frist versäumt wird?
Wer zur Abgabe verpflichtet ist und die angeforderte Lebensbescheinigung nicht rechtzeitig einreicht, muss mit einer Unterbrechung der kroatischen Rentenzahlung rechnen.
Deshalb sollten Betroffene die Frist ernst nehmen und nicht bis zum letzten Tag warten. Wer das Formular nicht erhalten hat, aber Zweifel hat, ob die eigenen Daten elektronisch abgeglichen wurden, sollte sich direkt an den HZMO wenden, anstatt vorsorglich von einer Befreiung auszugehen.
Wo erhalten Rentner weitere Informationen?
Für Fragen zur Lebensbescheinigung und zur Rentenauszahlung stellt der kroatische Rentenversicherungsträger folgende Telefonnummern zur Verfügung:
Weitere Informationen und offizielle Mitteilungen veröffentlicht der HZMO auf seiner Website unter www.mirovinsko.hr.
Fazit: Kroatische Rentner in Deutschland sollten ihre Post sorgfältig prüfen. Wer das Formular zur Lebensbescheinigung für 2026 erhalten hat, muss es ausfüllen, beglaubigen lassen und bis spätestens 30. November einreichen. Wer bereits elektronisch erfasst wurde, muss keine zusätzliche Bescheinigung vorlegen.
Foto: KI Symbolbild



