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Geschützte Mieter müssen sich bis zum 15. Juli im Register registrieren; andernfalls verlieren sie das Recht

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Das Bauministerium forderte Mieter und Wohnungseigentümer auf, sich in das Register der Privatwohnungen einzutragen, in denen geschützte Mieter wohnen. Auf der Grundlage der Daten aus dem Register kann der Staat das Gesetz anwenden, das die Interessen der beiden Parteien in Einklang bringen soll. Anträge können bis zum 15. Juli eingereicht werden, für die Umsetzung des Gesetzes stehen aus dem Staatshaushalt rund 107 Millionen Euro zur Verfügung.


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