
In einer Sitzung des parlamentarischen Ausschusses für Verfassung, Geschäftsordnung und politisches System wurden 13 Kandidaten für die Wahl von drei Verfassungsrichtern vorgestellt. Ihre Wahl erfordert die Zustimmung der regierenden Mehrheit und der Opposition, da Verfassungsrichter mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt werden.








