
Trotz Verboten und Appellen kommt es weiterhin zu schweren Verletzungen durch Feuerwerkskörper, wobei Kinder am häufigsten betroffen sind. Die Polizei betont erneut, dass Feuerwerkskörper nur von Personen über 18 Jahren und ausschließlich in Fachgeschäften erworben werden dürfen, während der Verkauf an Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren verboten ist. Schwere Verbrennungen, Amputationen von Fingern, Sehbehinderungen – die Folgen sind ein Leben lang spürbar.








